Die
Unfallversicherung gilt für Unfälle auf der ganzen Welt und -
soweit nichts anderes vereinbart - rund um die Uhr für Unfälle im
Beruf und in der Freizeit.
Die
Unfallversicherung bietet Versicherungsschutz gegen die Folgen von
Unfällen wie Invalidität, vorübergehende Beeinträchtigung der
Arbeitsfähigkeit, Tod und Krankenhausaufenthalt.
Diese
Unfallfolgen haben finanzielle Auswirkungen; Sie werden durch die
Leistung einer Unfallversicherung behoben oder gemildert.
Als Unfall
bezeichnet man ein plötzlich von außen auf den Körper des
Versicherten einwirkendes Ereignis, wodurch er unfreiwillig eine
Gesundheitsschädigung erleidet.
Unfällen
gleichgestellt sind:
- Verrenkungen, Zerrungen und
Zerreißungen an Gliedmaßen und der Wirbelsäule, die durch
Kraftanstrengung des Versicherten hervorgerufen wurden;
- Wundinfektionen bei denen der
Ansteckungsstoff durch eine Unfallverletzung in den Körper
gelangt ist.
In der Regel
lassen sich folgende Leistungen über eine Unfallversicherung
absichern:
Kommt es
aufgrund eines Unfalles zu einer dauerhaften Beeinträchtigung
der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit so wird eine
einmalige Kapitalleistung erbracht (Ausnahme: Der Versicherte
hat bereits das 65 Lebensjahr vollendet. In diesen Fall wird
eine Rentenzahlung erbracht). Die Höhe der Leistung richtet sich
nach der vereinbarten Versicherungssumme und dem Grad der
Invalidität.
Führt der
Unfall innerhalb eines Jahres zum Tode so entsteht Anspruch auf
Leistung entsprechend der vereinbarten Todesfallsumme. (Hinweis:
Die Todesfalleistung erfüllt eine weitere Funktion. Ist bereits
kurz nach einem Unfall eine Invalidität absehbar, so erbringt
der Versicherer bei vereinbarter Todesfalleistung eine
Vorauszahlung.)
Für jeden
Kalendertag an dem sich der Versicherte unfallbedingt in
vollstationärer Heilbehandlung befindet wird das vereinbarte
Krankenhaustagegeld bezahlt. (In der Regel für maximal 2-3
Jahre)
Genesungsgeld
wird üblicherweise in der gleichen Höhe und für die gleiche
Anzahl von Kalendertagen wie das Krankenhaustagegeld geleistet;
jedoch ist die Leistung meistes auf eine Dauer von max. 100
Tagen begrenzt. Der Anspruch auf Genesungsgeld entsteht erst mit
Entlassung aus dem Krankenhaus. (Hinweis: Genesungsgeld kann nur
in Verbindung mit dem Krankenhaustagegeld abgeschlossen werden.)
Wird der
Versicherte aufgrund eines Unfalles krank geschrieben, so wird
für diese Dauer längstens allerdings für ein ein Jahr, das
vereinbarte Krankentagegeld bezahlt.
Wird der
Körper der versicherten Person durch einen Unfall derart
entstellt, daß sich diese zu einer kosmetischen Operation
entschließt, so werden die Behandlungskosten inkl. Nebenkosten
bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme
erstattet.(Hinweis: Die Behandlung muß bei Erwachsenen innerhalb
von drei Jahren nach dem Unfall, bei Minderjährigen bis zur
Vollendung des 21. Lebensjahres erfolgen).
Besteht nach
Ablauf von drei Monaten nach dem Unfall noch eine
Beeinträchtigung von 100 %, so werden 50 % der vereinbarten
Übergangsleistung erbracht. Besteht nach Ablauf von sechs
Monaten noch eine Beeinträchtigung von mehr als 50 % so wird die
volle Übergangsleistung erbracht.
- Sofortleistung bei
Schwerstverletzungen
Diese Leistung
wird sofort nach einem Unfall fällig bei besonders schweren
Verletzungen wie z.B. Querschnittslähmung, Erblindung etc.
Eine
Unfallrente wird ab einem Invaliditätsgrad von mindestens 50%
erbracht. Sie wird in der Regel monatlich und lebenslang
bezahlt.