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Vom
Versicherungsschutz ausgeschlossen gelten u.a. folgende
Ereignisse:
- Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen auch
verursacht durch Trunkenheit, sowie Schlaganfälle, epileptische
Anfälle oder andere Krampfanfälle. (Ausnahme: Diese wurden durch
ein versichertes Unfallereignis verursacht.)
- Unfälle die der Versicherte bei der vorsätzlichen Ausübung
einer Straftat erleidet;
- Unfälle die mittel- oder unmittelbar durch Kriegs- oder
Bürgerkriegsereignisse verursacht werden;
- Unfälle die durch die Benutzung von Luftfahrzeugen ohne
Motor, Motorseglern, Ultraleichtflugzeugen und Raumfahrzeugen
sowie beim Fallschirmspringen entstehen;
- Unfälle die dadurch entstehen, dass der Versicherte an
Fahrtveranstaltungen teilnimmt, bei denen es auf die Erzielung
von Höchstgeschwindigkeiten ankommt;
- Gesundheitsschädigung durch Strahlen;
- Unfälle die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie
verursacht werden;
- Gesundheitsschädigungen durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe,
die der Versicherte an seinem Körper vornimmt oder vornehmen
lässt. (Ausnahme: Diese wurden durch ein versichertes
Unfallereignis notwendig.)
- Infektionen (Ausnahme: Diese gelangten durch eine
Unfallverletzung in den Körper)
- Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe;
- Bauch- oder Unterleibsbrüche (Ausnahme: Diese wurden durch
ein versichertes Unfallereignis verursacht)
- Schädigungen an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren
Organen und Gehirnblutungen;
- Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen
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Unfallversicherung
Vergleich
Unfallversicherung Vergleich 2
Unfallversicherung
Vergleich 3
Unfallversicherung Vergleich 6
Unfallversicherung Vergleich 7 |

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Der Vergleich:
Gehen Sie auf Nummer Sicher |
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nachgerechnet -
Geld gespart durch
Versicherungen im
Versicherungsvergleich |
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13.03.2003 |
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