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Was ist bei Abschluss einer Unfallversicherung zu beachten?

In der privaten Unfallversicherung sind Art und Höhe der Versicherungsformen in weitem Rahmen der freien Vereinbarung der Vertragspartner überlassen. Einige Regeln über das Verhältnis der Versicherungssummen und Besonderheiten bei sehr hohen Summen sind jedoch zu beachten.

So müssen die Versicherungssummen den wirtschaftlichen Verhältnissen -vor allem dem Einkommen- des Versicherungsnehmers angemessen sein.

Damit die Unfallversicherung mit der Inflation Schritt halten kann und somit angemessen bleibt, wird sie in der Regel als dynamische Unfallversicherung abgeschlossen.

Voraussetzung für einen reibungslosen Ablauf im Leistungsfall ist die vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung der Gesundheitsfragen im Antrag. flegebedürftige Personen sowie Geisteskranke sind nicht versicherbar. Bei Abschluss einer Unfallversicherung haben Sie drei Möglichkeiten die Invalidität abzusichern.

Man unterscheidet:

  • Linear-Tarif
    Je nach Invaliditätsgrad wird die entsprechende Leistung aus der Versicherungssumme erbracht.
  • Mehrleistungs-Tarif
    In der Regel verdoppelt, bzw. verdreifacht sich die Invaliditätsleistung ab einem Grad von 70 % bzw. 90 %.
  • Progressions-Tarif
    Bei Tarifen mit Progession steigt die Leistung meist ab 26 % Invalidität überproportional an.
    Je nach gewählter Progressionsstufe wird bei Vollinvalidität eine Entschädigungsleistung zwischen 225 % und 1000 % der vereinbarten Invaliditätssumme erbracht.

Holen Sie vor Abschluß einer Unfallversicherung immer mehrere Angebote ein, da die Prämienunterschiede zum Teil gravierend sind.

Schließen Sie nur Jahresverträge ab damit Sie die Möglichkeit haben jährlich Ihren bestehenden Vertrag zu kündigen um eventuell zu einen günstigeren Anbieter wechseln zu können.

Vereinbaren Sie jährliche Zahlungsweise, da Ihnen bei halbjährlicher, vierteljährlicher und monatlicher Beitragszahlung meist ein Ratenzahlungszuschlag berechnet wird.


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13.03.2003